Wir sind anerkannter WHG-Fachbetrieb und führen qualifiziert Arbeiten nach § 62 Abs. 1 AwSV aus:
- chemisch resistente, flüssigkeitsdichte Fugen an LAU/HBV-Anlagen nach WHG
- elektrisch ableitende und/oder chemisch resostente Beschichtungen nach WHG
- Kunststoff-Beschichtungen von Fußböden in Tankräumen und Garagen
- Einbau/Sanierung von Fugen nach WHG
- Einbau/Sanierung von Beschichtungen nach WHG